Wir schätzen, fördern und vernetzen.
GEMEINSAM MIT DER KKS KULTUR FÖRDERN und STEUERN SPAREN!
Seit Jänner 2024 gilt in Österreich eine umfangreiche Erweiterung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen. Kernpunkt der Reform ist die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit. Organisationen aus dem Bereich Kunst und Kultur, wie die Kärntner Kulturstiftung, profitieren davon in vollem Umfang, d.h. Spenden von privaten Personen oder auch von Unternehmen sind von der Steuer absetzbar. Zuwendungen zur Vermögensausstattung gemeinnütziger Privatstiftungen, wie die KKS können nun zusätzlich mit weiteren 10% des Gewinnes als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe abgesetzt werden. Diese Neuregelung stellt ein wichtiges Fundraisinginstrument dar, um neue potenzielle Spender*innen zu erreichen und macht gemeinnütziges Engagement für Kunst und Kultur deutlich attraktiver. Der bisherige Höchstbetrag der abzugsfähigen Zuwendungen von EUR 500.000 entfällt und auch Sponsorleistungen sind steuerlich absetzbar.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse und Fragen an uns.
+43 664 99284328 I office@kulturstiftung.at
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- Sie setzt auf Vermittlung und macht Kunst und Kultur kärntenweit und darüber hinaus sichtbar.
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Von Kärnten als Kulturraum profitieren alle – Kunst- und Kulturbegeisterte, die Künstler:innen und das Bundesland Kärnten!